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Einschulung
Zum kommenden Schuljahr werden alle Kinder schulpflichtig,
die bis zum 30. September des Jahres sechs Jahre alt werden.
Wer wird also für das kommende Schuljahr aufgenommen?
regulär schulpflichtig: | Geburtsdatum 1. Oktober 2016 bis 30. Juni 2017 |
Korridorkinder: | Kinder, die im Zeitraum 1. Juli 2017 bis 30. September 2017 geboren worden sind, können auf formlosen Antrag der Erziehungsberechtigten ihr Kind 1 Jahr später einschulen. |
regulär schulpflichtig auf Antrag der Eltern: | Geburtsdatum 1. Oktober 2017 bis 31. Dezember 2017 |
vorzeitig schulpflichtig: | Geburtsdatum ab 1. Januar 2018 |