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Einschulung

Zum kommenden Schuljahr werden alle Kinder schulpflichtig,
die bis zum 30. September des Jahres sechs Jahre alt werden. 

 

Wer wird also für das kommende Schuljahr aufgenommen? 

regulär schulpflichtig:

Geburtsdatum 1. Oktober 2017 bis 30. Juni 2018  
und die Kinder, die im Vorjahr vom Besuch der Grundschule zurückgestellt worden sind. 

Korridorkinder:

Kinder, die im Zeitraum 1. Juli 2018 bis 30. September 2018 geboren worden sind, können auf formlosen Antrag der Erziehungsberechtigten ihr Kind 1 Jahr später einschulen.  
(Abgabe im Sekretariat: 15.April 2024) 

regulär schulpflichtig auf Antrag der Eltern:

Geburtsdatum 1. Oktober 2018 bis  31. Dezember 2018

vorzeitig schulpflichtig:

Geburtsdatum ab 1. Januar 2019
Hinweis: zum Nachweis der Schulreife bedarf es bei diesen Kindern eines schulpsychologischen Gutachtens!