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Müllmarken
Der Landkreis Neumarkt informiert zum Thema Müllmarken:
- Seit 2016 werden die Müllgebühren nur noch per Gebührenbescheid erhoben.
Es gibt keine Müllmarken mehr bei Banken, Sparkassen, Gemeindeverwaltungen zu kaufen! - Die Müllmarken gelten dauerhaft.
- Nur bei Veränderungen (z.B. andere Mülltonne, Umzug mit Mülltonne...) muss sich der jeweilige Grundstückseigentümer/Vermieter um eine neue Müllmarke kümmern.
- Wenn Sie eine Mülltonne abmelden wollen, kratzen Sie bitte die alte Marke möglichst vollständig von der Tonne ab und senden Sie uns die Reste zu. Was wir auf jeden Fall benötigen ist der abgekratzte Markenteil auf dem sich Markennummer und Strichcode befinden. Solange die Müllmarke auf der Tonne klebt, läuft die Gebühr weiter!
- Alle Veränderungen im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung (neue Müllmarke, zusätzliche Müllmarke, Tonnenabmeldung...), können Sie mit dem so genannten „Standardformular Abfallwirtschaft“ an das Landratsamt melden.
- Das Standardformular erhalten Sie in Ihrem Rathaus und Sie finden es zum Download im Internet auf der Seite https://www.landkreis-neumarkt.de/hp860/Muellgebuehren.htm
Wichtig: Papiertonnen benötigen keine eigenen Gebührenmarken mehr.