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Landtags- und Bezirkswahlen in Bayern 2018
Die Landtagswahl in Bayern 2018 ist die 18. Landtagswahl und findet am 14. Oktober 2018 statt.
Ebenfalls am 14. Oktober 2018 finden die Bezirkswahlen in Bayern statt.
Gewählt werden die sieben Bezirkstage für Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben. Die Zuständigkeitsbereiche sind unter anderem das Sozial- und Gesundheitswesen, die Kultur- und Heimatpflege und der Schutz der Natur und Gewässer.
Wahlergebnisse in unserem Gemeindegebiet
Internetwahlschein
Nachfolgend können Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die Landtags- und Bezirkswahl am 14.10.2018 online beantragen.
Zur Beantragung des Wahlscheines benötigen Sie die an Sie zugesandte Wahlbenachrichtigungskarte.
Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen! Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung nur im Zeitraum vom 03.09.2018 (08:00 Uhr) bis 09.10.2018 (23:00 Uhr) möglich ist.
Bei Fragen rund um die anstehende Landtags- und Bezirkswahl 2018 können Sie sich an folgende Ansprechpartner im Rathaus Pyrbaum wenden:
Frau Gaby Zistler
Telefon: 09180/940515
E-Mail: gaby.zistler@pyrbaum.de
Frau Martina Kramer
Telefon: 09180/940528
E-Mail: martina.kramer@pyrbaum.de
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Der Markt Pyrbaum informiert:
im Hinblick auf die Wahl zum 18. Bayerischen Landtag am 14. Oktober 2018, weisen wir auf das Widerspruchsrecht der Wahlberechtigten bei Gruppenauskünften an Parteien hin.
Bei Melderegisterauskünften/Datenübermittlungen an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten. Hierzu gehören auch Abstimmungen im Zusammenhang mit Volksbegehren, Volksentscheiden sowie Bürgerentscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 50 Abs. 1 und 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
Hinweise: Der Widerspruch kann nur bei der Meldebehörde eingelegt werden, bei der der alleinige Wohnsitz oder der Hauptwohnsitz (bei mehreren Wohnungen) besteht.
Betroffene haben das Recht, den Datenübermittlungen zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden.
Er kann beim Bürgerbüro vom Markt Pyrbaum, Marktplatz 1, 90602 Pyrbaum, eingelegt werden.
Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, können die Meldebehörden die genannten Daten weitergeben.
Pyrbaum, 02.05.2018
Ihr Einwohnermeldeamt