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Wahlen

Bürgerentscheid, 11. November 2018

 

 

- Bebauungsplanverfahren zur Erweiterung des Baugebiets "Am Alten Forsthaus" am 11. November 2018

 

In der Sitzung vom 20.9.2016 beschloss der Marktrat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am alten Forsthaus“ als „Allgemeines Wohnbaugebiet“ für eine zuvor angekaufte Rohbaufläche von rd. 14.800 m² unter Einbeziehung einer angrenzenden und bereits im Gemeindeeigentum befindlichen Fläche (“Erweiterungsfläche“) von rd. 4.500 m², deren Erschließung Gegenstand des Bürgerentscheides am 11. November 2018 ist.

Baugebiet "Am Alten Forsthaus"Am 8.3.2017 wurde in einer Sondersitzung zur Baulandentwicklung ein erster Bebauungsplanentwurf (unter Einschluss der „Erweiterungsfläche“) mit 14 Einzel- und 4 Mehrfamilienhausplätzen durch die beauftragte Landschafts- und Bebauungsplanerin vorgestellt, welcher auf positive Resonanz stieß.

In der folgenden Marktratssitzung am 22.3.2017 wurde dann allerdings die Fortsetzung des formellen Bebauungsplanverfahrens unter Einbeziehung der Erweiterungsfläche abgelehnt, so dass die Planungen mit der reduzierten Baufläche (und nur mehr einem Mehrfamilienhaus) fortgeführt wurden.

Nachdem sich nach Vergabe der Erschließungsarbeiten (21.3.2018) herausstellte, dass die „Erweiterungsfläche“ im Zug der anstehenden Bauarbeiten mit vergleichsweise geringen Aufwand mit erschlossen werden könnte (zumal die Abwasserleitungen sowieso durch dieses Gebiet geführt werden müssen), beschloss der Marktrat in seiner Sitzung vom 25.7.2018 die Erweiterung des Baugebietes um das angrenzende Grundstück, wodurch das neue Wohnbaugebiet um eine Nettobaufläche von rund 3.500 m² anwachsen würde.

Hierauf könnten z.B. drei Mehrfamilienhäuser mit je 5 bis 6 Wohneinheiten entstehen, wobei die endgültige Bebauung (insbesondere Größe und Positionierung der Gebäude) erst noch im Zuge des anstehenden Bebauungsplanverfahrens abzustimmen ist. Gegenwärtig sehen die Bebauungsplanentwürfe auf dieser Fläche drei Mehrfamilienhäuser mit zwei Vollgeschossen (Erdgeschoss und ein Obergeschoss) sowie einem Dachgeschoss vor.

Am 4.9.2018 hat der Marktrat die Zulässigkeit eines „Bürgerbegehrens“ festgestellt, mit welchem die vorgenannte Erweiterung des Baugebietes „Am alten Forsthaus“ gestoppt werden soll.

Der Marktrat hat daraufhin in gleicher Sitzung die Durchführung eines „Ratsbegehrens“ mit der Zielsetzung beschlossen, die Erweiterung des Baugebietes umzusetzen.

Die Bürgerschaft ist nunmehr aufgerufen, am 11.11.2018 über das vom Marktrat beschlossene „Ratsbegehren“ als auch über das von Bürgerseite initiierte „Bürgerbegehren“ in Form eines „Bürgerentscheides“ abzustimmen.

Diese Abstimmung betrifft ausschließlich die Erweiterungsfläche, nicht jedoch den Hauptteil des Baugebietes „Am alten Forsthaus“.

Bildbeschreibung:

Die grün umrahmte Fläche ist Gegenstand des Bürgerbegehrens; sowohl Größe und Position der geplanten Wohnhäuser (maximal 2 Vollgeschosse) als auch des Garagentraktes bedürfen noch einer Feinabstimmung.

 

Internetwahlschein

Nachfolgend können Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für den Bürgerentscheid 2018 am 11. Novembe 2018 online beantragen.

Zur Beantragung des Wahlscheines benötigen Sie den an Sie zugesandten Wahlbenachrichtigungsbrief.

Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen! Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).

Zur Beantragung des Internetwahlscheins für den Bürgerentscheid 2018 klicken Sie bitte hier.

Bitte beachten Sie, dass die Beantragung nur im Zeitraum vom 19.10.2018 (08:00 Uhr) bis 06.11.2018 (23:00 Uhr) möglich ist.

 

Bei Fragen rund um den anstehenden Bürgerentscheid 2018 können Sie sich an folgende Ansprechpartner im Rathaus Pyrbaum wenden:

Frau Gaby Zistler
Telefon: 09180/940515
E-Mail: gaby.zistler@pyrbaum.de

Frau Martina Kramer
Telefon: 09180/940528
E-Mail: martina.kramer@pyrbaum.de