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Wahlen

Volksbegehren "Rettet die Bienen!"

 

Im Zeitraum vom 31.01.2019 bis 13.02.2019 haben Sie die Möglichkeit, sich im Rathaus Pyrbaum (Marktplatz 1, 90602 Pyrbaum) für das Volksbegehren "Rettet die Bienen!" einzutragen oder den Eintragungsschein ONLINE zu beantragen:

WO?

Rathaus Pyrbaum (Marktplatz 1, 90602 Pyrbaum), Bürgerbüro - Zimmer Nr. 1

WANN?

  • Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
  • Montag bis Donnerstag: 13.00 – 16.00 Uhr

und zusätzlich

  • Donnerstag, 31. Januar bis 18.30 Uhr
  • Donnerstag, 07. Februar bis 20.00 Uhr
  • Samstag, 02. Februar von 9.00 – 11.00 Uhr

 

ONLINE-Beantragung

Hier können Sie den Eintragungsschein für das Volksbegehren "Rettet die Bienen!" ONLINE beantragen.

(Eintragungsfrist vom 31.01.2019 bis 13.02.2019.)

 

 


Wichtige Hinweise - bitte aufmerksam lesen!

Briefwahl mit einem Eintragungsschein ist beim Volksbegehren nicht möglich!

Mit einem Eintragungsschein können Sie

  • sich in einem anderen Eintragungsbezirk der Gemeinde oder in einer anderen Gemeinde in Bayern eintragen,
  • eine Hilfsperson nach Art. 69 Abs. 3 Satz 3 Landeswahlgesetz mit der Eintragung beauftragen, wenn Sie während der gesamten Eintragungszeit wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung (auch soweit diese Krankheit oder Behinderung altersbedingt ist) nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum aufzusuchen. Dies ist auf dem Eintragungsschein eidesstattlich zu versichern. Bei anderen als den genannten Gründen (z. B. bei urlaubs- oder berufsbedingter Abwesenheit) kann eine Hilfsperson mit der Eintragung nicht beauftragt werden. Durch eine dennoch abgegebene (falsche) eidesstattliche Versicherung macht sich der Stimmberechtigte strafbar.

Es ist unzulässig, den elektronischen Eintragungsscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen! Wer unbefugt abstimmt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Abstimmung herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren für Abstimmungen geltenden Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).

Beachten Sie bitte, dass eine Beantragung nur bei der zuständigen Gemeinde möglich ist.

Die eingegebenen Antragsdaten dienen der eindeutigen Identifizierung Ihrer Person im Wählerverzeichnis. Der Versand der Eintragungsscheine erfolgt an Ihre aktuelle Wohnung in der Gemeinde oder an eine davon abweichende Versandanschrift.

Vor dem Absenden Ihres Antrages kontrollieren Sie bitte Ihre Daten. Nach Bedarf können Sie das angebotene Antragsformular als eigenen Nachweis speichern.

Sollten Sie den Antrag versehentlich mehrfach absenden, kann es sein, dass durch das Wahlamt nur der erste Antrag berücksichtigt wird. Wenn Sie z. B. im ersten Antrag eine abweichende Versandanschrift vergessen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt.

Umfangreiche Informationen über die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für den Online-Antrag erhalten Sie in den Allgemeinen Hinweisen und der Erklärung zum Datenschutz auf dieser Webseite. Die Bestätigung der Kenntnisnahme dieser Informationen und die Zustimmung zur Datenverarbeitung sind erforderlich, damit ein schriftlicher Antrag auch in Form eines Online-Antrages gestellt werden kann.


Ihr Wahlamt
Markt Pyrbaum