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Wahlen

Wahl zum 9. Europäischen Parlament
am 26. Mai 2019

 

Vom 23. bis 26. Mai 2019 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum neunten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den 26. Mai 2019 bestimmt.

Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.

Wahlergebnisse

Vorläufiges Wahlergebnis im Gemeindegebiet Pyrbaum - Europawahl 2019

Internetwahlschein

Nachfolgend können Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die Europawahl am 26. Mai 2019 online beantragen.

Zur Beantragung des Wahlscheines benötigen Sie die an Sie zugesandte Wahlbenachrichtigungskarte.

Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen! Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).

Zur Beantragung des Internetwahlscheins für die Europawahl 2019 klicken Sie bitte hier.

Bitte beachten Sie, dass die Beantragung nur im Zeitraum
vom 16.04.2019 (08:00 Uhr) bis 21.05.2019 (23:00 Uhr) möglich ist.

 

Bei Fragen rund um die anstehende Europawahl 2019 können Sie sich an folgende Ansprechpartner im Rathaus Pyrbaum wenden:

Frau Gaby Zistler
Telefon: 09180/940515
E-Mail: gaby.zistler@pyrbaum.de

Frau Martina Kramer
Telefon: 09180/940528
E-Mail: martina.kramer@pyrbaum.de