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Gleichstellungsbeauftragte
„Es gibt keine Beschäftigung eigens für die Frau, nur weil sie Frau ist, und auch keine eigens für den Mann,
nur weil er Mann ist.“ (Platon) – eine Selbstverständlichkeit.
![Monika Schmidt]()
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von
Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
(Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland,
Art. 118 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern)
nur weil er Mann ist.“ (Platon) – eine Selbstverständlichkeit.

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von
Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
(Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland,
Art. 118 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern)
Die Gleichstellungsbeauftragte ist die ehrenamtliche Ansprechpartnerin für die Gleichstellungsarbeit von Frauen und Männern vor Ort. Sie ist die erste Anlaufstelle für gleichstellungsspezifische Belange.
Für die Gemeinde Pyrbaum wurde Markträtin Monika Schmidt vom Marktrat dazu bestellt.
Für die Gemeinde Pyrbaum wurde Markträtin Monika Schmidt vom Marktrat dazu bestellt.
Frau Schmidt unterliegt der Schweigepflicht und kann persönlich angesprochen werden, sie ist aber auch telefonisch oder per Email erreichbar.