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Kommunalwahl am 16. März 2014
Wahltermin
Gemäß Art. 9 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz BY finden die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen an einem Sonntag im März statt, wobei der Termin spätestens sechs Monate vor dem Wahltag von der Bayerischen Staatsregierung festzusetzen ist. Versammlungen der Parteien und Wählervereinigungen zur Aufstellung der Kandidaten dürfen bereits 15 Monate vor dem Monat stattfinden, in dem der Wahltag liegt – also ab Dezember 2012.
Wahlberechtigte
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen und alle Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedsstaates, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens zwei Monaten in Pyrbaum mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten (Hauptwohnsitz) und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Alle Wahlberechtigten werden am 35. Tag vor dem Wahltag – das ist Sonntag, 9. Februar 2014 – automatisch in das Wählerverzeichnis der Marktgemeinde Pyrbaum eingetragen.
Bei Fragen rund um die anstehende Kommunalwahl 2014 können Sie sich an folgende Ansprechpartner im Rathaus Pyrbaum wenden:
Frau Gaby Zistler
Telefon: 09180/940515
E-Mail: gaby.zistler@pyrbaum.de
Frau Manuela Fuchs
Telefon: 09180/940516
E-Mail: manuela.fuchs@pyrbaum.de