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Gewährung von Baukostenzuschüssen
Das Förderprogramm „Erwerb von Gebrauchtimmobilien“ ist zum 31.12.2022 ausgelaufen und wurde vom Marktrat nicht verlängert. Somit können keine neuen Anträge auf Zuschuss abgegebenen werden. Wenn allerdings bereits ein Antrag auf Zuschuss genehmigt wurde, kann man gem. Punkt a) der Förderrichtlinien (siehe Förderantrag) innerhalb von 10 Jahres nach Abschluss des Kaufvertrages einen weiteren Antrag für ein neugeborenes oder adoptiertes Kind stellen und erhält somit einen weiteren Zuschuss in Höhe von 3.000,00 €.
Informieren Sie sich hier über die Förderrichtlinien
Für weitere Auskünfte steht Ihnen in der Marktverwaltung Herr Martin Koch (Telefon 09180 9405-17) gerne zur Verfügung.