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09180 9405-0
Energieeffizienz

Neue Energieeffizienz-Förderprogramme

des Marktes Pyrbaum 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Die nachhaltige Entwicklung und der Klimaschutz sind mit die größten Herausforderungen unseres Jahrhunderts. Die Wissenschaft ist sich einig, dass nur noch wenige Jahre bleiben, um die Energieversorgung auf eine umweltverträgliche Grundlage zu stellen. Wir stehen weltweit vor großen Herausforderungen. Aber es gibt keine globalen und allgemeingültigen Empfehlungen. Deshalb ist es wichtig, auch vor Ort auf der Ebene unserer Gemeinde nach Lösungsansätzen beim Klimaschutz und bei der Energieeffizienz zu suchen.

Die energieeffiziente Gebäudesanierung stellt bei uns, wie in ganz Deutschland das mit Abstand größte Energieeinsparpotenzial dar. Mit dem Förderprogramm, das wir als Kommunen im Aktionsbündnis Oberpfalz – Mittelfranken (AOM) gemeinsam erarbeitet haben, möchten wir Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger unter anderem den Einstieg in die energetische Sanierung Ihres Wohngebäudes erleichtern. Mit der energetischen Sanierung Ihres Gebäudes können Sie nicht nur Brennstoff- und Stromkosten sparen, sondern auch für den Werterhalt Ihrer Immobilie sorgen und so den Komfort im Haus verbessern.

Auskunft erhalten Sie selbstverständlich auch von den Mitarbeitern/innen der Bauverwaltung (Tel. 09180 9405-30 oder michaela.schoetz@pyrbaum.de ).

Machen Sie regen Gebrauch vom AOM- Energieeffizienz-Förderprogramm. Sie helfen damit nicht nur sich selbst, sondern tragen zum Gelingen der Energiewende vor Ort bei.

Bitte verwenden Sie bei Interesse folgende Antragsformulare:


Ihr Bürgermeister
Michael Langner

 

Allgemeine Anforderungen/Hinweise:

» Das bestehende Förderprogramm wird fortgesetzt und erweitert.

» Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung – sie erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushalts-
   mittel

» Das Objekt muss in der Marktgebiet Pyrbaum liegen.

» Die Mittelvergabe erfolgt nach dem Windhundverfahren.

» Der Antrag auf Förderung muss innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsdatum gestellt werden.

» Die Rechnung muss auf den Antragssteller ausgestellt sein.

» Das Förderprogramm ist zunächst bis 31.12.2024 befristet. Eine Laufzeitverlängerung ist nach einer erneuten Beschlusslage
   im Gremium des Marktrat Pyrbaum wieder möglich.