Logo - Mobile
Logo - Print
09180 9405-0
Wahlen

Kommunalwahl - 15. März 2020

 

Wahlergebnisse

 

Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des ersten Bürgermeisters am 15.03.2020

Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses zur Wahl des Marktgemeinderats am 15.03.2020

 

Vorläufige Wahlergebnisse für den Landkreis Neumarkt i.d.OPf. (Veröffentlichung durch das Landratsamt Neumarkt)

Bekanntmachungen zum Download:

 

Öffentliche Verkündigung zur Kommunalwahl (5KB)

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters am 15.03.2020 (8 KB)

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlschvorschläge für die Wahl des Marktgemeinderats am 15.03.2020 (38 KB)

Bekanntmachung über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landratswahl, die Kreistagswahl, die Gemeinderatswahl und die Bürgermeisterwahl am 15.03.2020 (19 KB)

Wahlbekanntmachung für die Wahl des Gemeinderats, ersten Bürgermeisters, Kreistags und Landratsam 15.03.2020 (20 KB)

Musterstimmzettel zur Wahl des ersten Bürgermeisters der Marktgemeinde Pyrbaum am 15.03.2020 (620 KB)

Musterstimmzettel zur Wahl des Marktgemeinderats am 15.03.2020 (1.850 KB)

Musterstimmzettel zur Wahl des Kreisrats am 15.03.2020 (227 KB)

Musterstimmzettel zur Wahl des Landrats am 15.03.2020 (72 KB)

 

Information zur bevorstehenden Kommunalwahl am 15.03.2020

In den letzten 2 Februarwochen werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe an wahlberechtigte Bürger verschickt.

Sollten Sie bis zum 02.03.2020 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, melden Sie sich bitte  (telefonisch, schriftlich, persönlich) im Bürgerbüro Rathaus, Zimmer 1 und 2.

Ihr Einwohnermeldeamt

 

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind (letztes Geburtsdatum 15. März 2002), sich seit mindestens zwei Monaten (15. Januar 2020) in der Gemeinde bzw. im Landkreis mit ihrem Lebensschwerpunkt aufhalten und nicht infolge einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Der Aufenthalt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wird dort vermutet, wo die Person mit der Hauptwohnung gemeldet ist. Seit 2019 dürfen auch Menschen, für die ein Betreuer in allen Angelegenheiten bestellt ist, an den Wahlen teilnehmen.

Internetwahlschein

Nachfolgend können Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl am 15. März 2020 online beantragen.

Zur Beantragung des Wahlscheines benötigen Sie die an Sie zugesandte Wahlbenachrichtigungskarte.

Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen! Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).

Zur Beantragung des Internetwahlscheins für die Kommunalwahl 2020 klicken Sie bitte hier.

Bitte beachten Sie, dass die Beantragung nur im Zeitraum
vom 10.02.2020 (07:00 Uhr) bis 10.03.2020 (23:00 Uhr) möglich ist.

 

Bei Fragen rund um die anstehende Kommunalwahl 2020 können Sie sich an folgende Ansprechpartner im Rathaus Pyrbaum wenden:

Frau Gaby Zistler
Telefon: 09180/940515
E-Mail: gaby.zistler@pyrbaum.de

Frau Manuela Fuchs
Telefon: 09180/940516
E-Mail: manuela.fuchs@pyrbaum.de

Frau Martina Kramer
Telefon: 09180/940528
E-Mail: martina.kramer@pyrbaum.de