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Beauftrage für besondere Funktionen in der Gemeinde
Die Gemeindeordnung des Freistaates Bayern gibt den Gemeinden die Möglichkeit Beauftragte zu bestimmen. „Der Gemeinderat kann Beauftragte wählen oder bestellen, die im Gemeindegebiet besondere Funktionen ausüben.“ Sie sind ehrenamtlich tätig und haben beratende Funktionen.
Die Beauftragten werden von der Verwaltung oder dem Marktgemeinderat zu bestimmten Themen als Berater und „Sprachrohr“ herangezogen. Dabei gibt es nach Bereich Vertreter aus der Mitte des Marktgemeinderates und auch Bürger, die nicht im Gremium Sitz und Stimme haben.