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Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Bewerben können sich alle Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde Pyrbaum, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in Pyrbaum wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden, sowie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Auf Grundlage der eingegangenen Bewerbungen beschließt der Marktgemeinderat eine entsprechende Vorschlagsliste.

Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Sie sollen als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an den Gerichtsverhandlungen teilnehmen. Dieses verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Weitere Informationen zur Tätigkeit als Schöffe finden sich unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen.

Interessierte für das Amt des Schöffen wenden sich bitte bis spätestens 14. April 2023 an Herrn Daniel Fiegl unter der Telefonnummer 09180/9405-13.