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Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung

Der Markt Pyrbaum packt die Kommunale Wärmeplanung an

Der Gesetzgeber hat Fakten geschaffen. Gemeinden wie Pyrbaum mit weniger als 10.000 Einwohnern müssen bis zum
30. Juni 2028 eine Kommunale Wärmeplanung (KWP) vorlegen. Mit deren Erstellung hat der Marktgemeinderat nach einer Ausschreibung die Bietergemeinschaft aus Bayernwerk Netz GmbH und dem Institut für nachhaltige Energieversorgung (INEV) beauftragt, das seit dem 1. Oktober 2024 zur Bayernwerk-Gruppe gehört.

Die Wärmeplanung für Pyrbaum soll aufzeigen, wie der Wärmebedarf in der Gemeinde in Zukunft durch erneuerbare Energien gedeckt werden kann, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen.

 

   Was ist die kommunale Wärmeplanung und warum ist sie wichtig?BAG Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung ist eine Antwort auf die Herausforderungen des Klimawandels und der Energiewende. Die Wärmeversorgung in Städten und Gemeinden soll nachhaltig und effizient gestaltet werden, um klimaschädliche CO₂-Emissionen zu reduzieren. Das große Ziel ist die Schaffung einer klimafreundlichen Wärmeversorgung bis zum Zieljahr 2045,
in Bayern sogar bereits bis 2040. 

 

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für die kommunale Wärmeplanung?

Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet größere Kommunen (>100.00 Einwohner), bis spätestens 30.06.2026, und kleinere Kommunen (<100.000 Einwohner), bis spätestens 30.06.2028, Wärmepläne vorzulegen.

 

Welche Schritte umfasst die kommunale Wärmeplanung?

Eignungsprüfung:
Im Rahmen der Eignungsprüfung werden Teilgebiete identifiziert, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignet, aufgrund der vorliegenden Wärmedichte.

Bestandsanalyse:
Bei der Bestandsanalyse werden der aktuelle Wärmebedarf, der Verbrauch und die damit einhergehenden Treibhausgasemissionen erhoben. Diese Daten werden unter Berücksichtigung von Gebäudetypen, Baualtersklassen sowie Versorgungsstrukturen aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern erfasst. Außerdem werden Beheizungsstrukturen von Gebäuden ermittelt.

Potenzialanalyse:
Die Potenzialanalyse zeigt Möglichkeiten zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in verschiedenen Sektoren wie Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Einrichtungen auf. Zudem werden lokale Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotenziale ermittelt.

Zielszenario:
Die Aufstellung eines Zielszenarios soll aufzeigen, wie der zukünftige Wärmebedarf durch erneuerbare Energien gedeckt werden kann, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Hierbei wird eine räumlich detaillierte Beschreibung der benötigten Versorgungsstruktur im Jahr 2040 erstellt, inklusive eines Zwischenziels für 2030. Dies erfolgt durch die Identifikation geeigneter Bereiche für zentrale oder dezentrale Wärmeversorgung

Wärmestrategie und Maßnahmenkatalog:
Die Wärmewendestrategie formuliert einen Fahrplan zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans. Dabei werden konkrete Maßnahmen, Prioritäten und ein Zeitplan für die kommenden Jahre ausgearbeitet. Es werden konkrete Ziele zur erforderlichen Energieeinsparung und zum Aufbau der künftigen Energieversorgungsstruktur gesetzt.

Monitoring und Fortschreibung:
Aktualisierung des Wärmeplans alle 5 Jahre

Was ändert sich für Bürgerinnen und Bürger?

Die Wärmeplanung berührt die Bürgerinnen und Bürger nur mittelbar, wenngleich eine breite freiwillige Partizipation am Prozess der Wärmeplanung vorgesehen und wünschenswert ist. Am Ende des Prozesses werden Bürgerinnen und Bürger mehr Klarheit über die ihnen voraussichtlich zur Verfügung stehenden Wärmever­sorgungs­arten haben. Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden können somit besser planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt die für sie wirtschaftlichste ist.

Welche Faktoren beeinflussen die Entscheidungen in der kommunalen Wärmeplanung?

·         Technische und wirtschaftliche Machbarkeit

·         Verfügbarkeit erneuerbarer Energien

·         Bevölkerungsdichte und Wärmebedarf in Teilgebieten

·         Fördermöglichkeiten und rechtliche Vorgaben

Welche Rolle spielen erneuerbare Energien in der kommunalen Wärmeplanung?

Erneuerbare Energien sind zentral für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Wärmepläne berücksichtigen Technologien wie Solarthermie, Geothermie und Biomasse sowie die Nutzung von Abwärme aus Industrieanlagen.

Wie kann die kommunale Wärmeplanung zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen?

Durch die Nutzung erneuerbarer Energiequellen, die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und den Ausbau von Wärmenetzen können CO₂-Emissionen signifikant gesenkt werden.

Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein kommunaler Wärmeplan?

Die Wärmeplanung ist eine strategische Planung. Eine grundstücksscharfe Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete wird in vielen Fällen (noch) nicht möglich sein. Die Ergebnisse der Wärmeplanung sind rechtlich nicht verbindlich. Ein Anspruch auf eine bestimmte Versorgung besteht nach dem Wärmeplanungsgesetz nicht.

Gibt es einen Anschluss- und Benutzungszwang an ein Wärmenetz?

Das Wärmeplanungsgesetz trifft hierzu keine Vorgaben. Dies hängt von kommunalen Satzungen ab und kann vor allem in Eignungsgebieten zeitlich unabhängig von der Wärmplanung festgelegt werden.


Wird der Kauf einer Wärmepumpe oder anderer Heizsysteme gefördert, auch in Gebieten mit bestehendem oder geplantem Wärmenetz?

Ja, der Heizungstausch wird auch in solchen Gebieten gefördert, solange die Systeme die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Welche Bedeutung hat Wasserstoff in der kommunalen Wärmeplanung?

Wasserstoff könnte ein wichtiger Baustein für die Dekarbonisierung werden, insbesondere in Gebieten mit wenig Zugang zu anderen erneuerbaren Quellen. Aktuell ist er jedoch wegen hoher Kosten und begrenzter Verfügbarkeit eher ein Zukunftselement und für private Haushalte nicht geeignet.

Wie werden Bürgerinnen und Bürger in die kommunale Wärmeplanung einbezogen?

Die Beteiligung erfolgt über Informationsveranstaltungen und digitale Plattformen. Gerne stehen Ihnen hier jederzeit Ihre Ansprechpartner in der Kommune zur Verfügung.

Wo kann man erfahren, ob für das jeweilige Wohngebiet eine Wärmeplanung vorliegt?

Informationen über den Fortschritt der Wärmeplanung und den endgültigen Wärmeplan stellt Ihnen Ihre Kommune auf ihren Websites zur Verfügung.

Wie wirkt sich die Wärmeplanung auf bestehende Heizungen aus?

Bestehende Heizungen sind von den Plänen zunächst nicht betroffen. Neue Heizungen müssen jedoch zum Großteil erneuerbare Energien nutzen.

Beeinflusst ein Wärmeplan die Verpflichtungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Die Erstellung eines Wärmeplans durch Gemeinden ändert nichts an der Verpflichtung zur Nutzung von 65 % erneuerbaren Energien (EE) gemäß § 71 Abs. 1 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Was gilt im Neubau?

Das GEG gilt ab dem 1. Januar 2024 grundsätzlich für alle neu eingebauten Heizungen in Neubauten in Neubaugebieten. Für Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gibt es eine Ausnahme: Für sie greifen die gleichen Regeln wie für Bestandsgebäude.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es bei Heizungstausch

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik. Nähere Informationen finden Sie unter:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html

 

 

Förderung:

Nationale Klimaschutzinitative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

 

Hier finden Sie die Kommunalrichtlinien:  www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

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