Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz
In der Marktratssitzung vom 20.6.2017 hat sich der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz (KVS) mit seinem Dienstleistungsangebot (Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs) vorgestellt, woraufhin vorgeschlagen wurde, zeitnah über eine Zusammenarbeit mit diesem zu entscheiden.
Nach kurzer Diskussion beschloss der Marktrat in seiner letzten Sitzung folgende Punkte:
a) Der Markt Pyrbaum nimmt ab sofort die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden, und die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen, auf.
b) Der Markt Pyrbaum tritt dazu dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz bei.
c) Der Markt Pyrbaum überträgt die Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes,
- die im ruhenden Verkehr festgestellt werden,
- und die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen,
ab sofort dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz.
d) Zum Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbands wird der erste Bürger-meister, zum Vertreter als Verbandsrat der zweite Bürgermeister der Marktgemeinde Pyrbaum bestimmt.
Im nächsten Schritt muss nunmehr die Verbandsversammlung des Zweckverbandes der Aufnahme des Marktes Pyrbaum in den Zweckverband zustimmen und im Anschluss hieran die Genehmigung durch die Rechtsaufsicht einholen.
Im Anschluss daran findet eine Begehung und Festlegung der einzelnen Messstellen statt, bevor dann (voraussichtlich ab Herbst) die Verkehrsüberwachung durch den Zweckverband KVS Oberpfalz aufgenommen werden kann.
Zuvor werden wir jedoch an dieser Stelle nach Festlegung nochmals ausführlich über Ort und Umfang der Messungen bzw. Kontrollen informieren.