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09180 9405-0

Beglaubigungen

Beschreibung

Beglaubigung von Unterschriften und Kopien

Erforderlich

Unterschriftsbeglaubigungen:
Ihr persönliches Erscheinen ist erforderlich, da die Unterschrift im Einwohnermeldeamt geleistet werden muss. Ein Ausweisdokument muss vorgelegt werden.

Sonstige Beglaubigungen:
Bitte legen Sie uns von den zu beglaubigenden Schriftstücken das Original vor.

Fristen

keine

Gebühren

Die Mindestgebühr beträgt 5,00 €.
Fallen mehrere Beglaubigungen an, reduziert sich die Gebühr auf 2,50 € je Dokument.

Ämter-Dienstleistungen

Dienstleistungen - Mitarbeiter

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