Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Seligenporten „Wüllenricht III“ mit 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wüllenricht“ sowie zu der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan in diesem Bereich

4. Dez. 2023

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Seligenporten „Wüllenricht III“ mit 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wüllenricht“ sowie zu der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan in diesem Bereich

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.11.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Seligenporten „Wüllenricht III“ (mit 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wüllenricht“) sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan in diesem Bereich im Parallelverfahren beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes weist eine Größe von
ca. 2,77 ha auf. Er umfasst das Grundstück Fl.Nr. 92 sowie Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.Nrn. 92/5, 539 und 539/1, jeweils Gemarkung Seligenporten, und wird wie folgt umgrenzt:

Im Süden und Osten:       landwirtschaftliche Flächen

Im Norden:                        vorhandene Bebauung (Baugebiet 16, Am Bahnhof Seligenporten)

Im Westen:                        vorhandene Bebauung (Baugebiete Wüllenricht und Wüllenricht II)

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt:

Ziel der Planung ist es, auf dem von der Bauleitplanung umfassten Grundstück bedarfsgerecht ein allgemeines Wohngebiet (WA) auszuweisen.

 

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.11.2023 außerdem die Vorentwürfe des Bebauungsplanes Seligenporten „Wüllenricht III“ (mit 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wüllenricht“) und der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan in diesem Bereich gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

Die Vorentwürfe liegen einschließlich Begründung und der bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom

 

 27.12.2023 bis einschließlich 29.01.2024

im Rathaus Pyrbaum (Marktplatz 1, 90602 Pyrbaum, Bauamt 1. OG, Zimmer Nr. 10) während der üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags zusätzlich 13:00 Uhr bis 18:30 Uhr) zur allgemeinen Einsicht aus.

Zum Download:

Pyrbaum - Wüllenricht III_BP_VE

Pyrbaum - Wüllenricht III_FNP-Ä_VE

Pyrbaum_Wüllenricht III_Artenliste Standweide

 Pyrbaum_Wüllenricht III_BP_Begründung_Umweltbericht

Pyrbaum_Wüllenricht III_Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

 Pyrbaum_Wüllenricht III_Datenschutzformblatt

 

Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche und Vorstellungen zu den Vorentwürfen können hierbei schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Pyrbaum, 04.12.2023

Michael Langner

Erster Bürgermeister

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: