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„Positive Lebensbedingungen sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt erhalten und schaffen…“ §1 (§) SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz
Das ist es, wofür sich die Jugendbeauftragen der Kommunen in Bayern einsetzen. Sie nehmen die Interessen, Meinungen und Anliegen der Kinder und Jugendlichen ernst, vertreten, unterstützen und fördern sie. Jugendbeauftragte geben Kindern und Jugendlichen eine Stimme.
Zu diesem Zweck hat der Marktrat in seiner Sitzung vom 16.07.2020 Frau Tanja Fiederer als Jugendbeauftragte bestellt.
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