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Das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. hat auf Antrag des Marktes Pyrbaum mit
Bescheid vom 10. November 2025, 42-641/1.22-16-2019/026
eine gehobene Erlaubnis
in o.g. Verfahren nach § 15 des Wasserhaushaltsgesetzes erteilt.
Eine Ausfertigung dieses Wasserrechtsbescheides ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der Planunterlagen beim Markt Pyrbaum
vom 22.01.2026 bis einschließlich 09.02.2026
im Rathaus Zimmer Nr. 10 (Bauamt 1.OG) während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den Betroffenen, denen er bisher nicht bekannt gegeben worden ist, als zugestellt.
Pyrbaum, den 17.12.2025
Markt Pyrbaum
Michael Langner
1. Bürgermeister
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