Der Landkreis Neumarkt i.d.OPf. hat zum 01. Januar 2026 die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung angepasst. Betroffen sind unter anderem die Gebühren für Sperrmüll und Bauschutt. Dies hat zur Folge, dass sich auch die Gebühren für die Anlieferung von Abfällen bei unserem gemeindlichen Wertstoffhof ändern.