14. Juli 2026
bis 31. Dez. 2026

Halbzeit im Mikrozensus

Pressemitteilung 182/2026/42/A vom 09. Juli 2026

Halbzeit im Mikrozensus: 65 000 Bürgerinnen und Bürger in Bayern werden bis Jahresende noch befragt 

Mikrozensus als kleine Volkszählung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung 

Auch in diesem Jahr findet in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus statt. Mit der größten jährlichen  Haushaltsbefragung Deutschlands werden wichtige Informationen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung erhoben. Die Ergebnisse helfen dabei, politische Entscheidungen auf einer verlässlichen Datengrundlage zu treffen. In Bayern werden dafür rund 130 000 Bürgerinnen und  Bürger befragt. Seit Jahresbeginn haben bereits etwa 65 000 Personen Auskunft gegeben und damit einen wichtigen Beitrag zur amtlichen Statistik geleistet. Bis zum Jahresende werden weitere rund
65 000 Personen vom Landes
amt für Statistik angeschrieben. Wer ausgewählt wird, ist gesetzlich verpflichtet, an  der Befragung teilzunehmen.

Fürth. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. In der  sogenannten „kleinen Volkszählung“ geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen  Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen und tragen dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche qualitativ hochwertige Daten können politische  Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.

Durch die jährliche Datenerhebung lassen sich langfristige Entwicklungen beobachten:

  • Die Ergebnisse des Mikrozensus zeigen, wie sich die Haushaltsgröße der bayerischen Privathaushalte in den letzten rund 60 Jahren entwickelt hat. (siehe
  • Indikatoren zur Sozialberichterstattung geben Auskunft zur Armutsgefährdung der Bevölkerung auf Basis der Einkommensangaben siehe SBE | Statistikportal.de)  und setzen diese in einen nationalen und internationalen Kontext.

Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer  Ergebnisse treffen. Die Auswahl der Befragten erfolgt daher nach einem mathematisch- statistischen Zufallsverfahren. Weiter besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung,  die keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulässt.

Wie läuft die Mikrozensuserhebung ab? 

Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. In einem weiteren Schritt ermitteln ehrenamtlich tätige Erhebungsbeauftragte die zu befragenden Haushalte über die Klingelschilder dieser Gebäude. Dabei können sie sich mit Hilfe eines Ausweises als Beauftragte des Bayerischen Landesamts für  Statistik legitimieren.

Anschließend werden diese Haushalte vom Bayerischen Landesamt für Statistik schriftlich  zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie ausführlich  über die Erhebung informiert und gebeten, die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines  Telefoninterviews oder einer Online-Befragung zu beantworten. Für die Telefoninterviews  sind bayernweit etwa 130 sorgfältig ausgewählte und intensiv geschulte Erhebungsbeauf- tragte im Einsatz.

Seit Jahresbeginn ist bereits rund die Hälfte der insgesamt 130 000 für den Mikrozensus  2026 ausgewählten Personen ihrer Auskunftspflicht nachgekommen. Mehr als die Hälfte  der Befragten nahm an einem Telefoninterview teil. Etwas weniger als die Hälfte entschied sich für die Online-Befragung. Der Papierfragebogen findet dagegen immer seltener Anwendung.

Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?  

Die zwei Begriffe „Zensus“ und „Mikrozensus“ sorgen immer wieder für Verwechslung. Bei  näherer Betrachtung lassen sich die beiden statistischen Erhebungen jedoch gut unterscheiden:

Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt und dient in erster Linie der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent  der Bevölkerung befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung Merkmale mit Nettokaltmiete und Energieträger erhoben.

Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Es werden mit einem  Prozent der Bevölkerung deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Dabei sind die im Mikrozensusgesetz festgelegten zu erhebenden Merkmale wesentlich umfangreicher als die im Zensus. Auskunftspflicht besteht in beiden Erhebungen.

Hinweise:

Ausführliche Informationen zum Mikrozensus (u.a. im Videoformat) finden Sie unter:  https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html

oder unter

https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2026/pm182/index.html

 

 

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